
Was bei der Kennzeichenübernahme beachtet werden muss
Wer ein neues Auto kauft oder ein anderes Fahrzeug übernimmt, stellt sich oft die Frage: Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten? Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Deutschland möglich, das Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel zu behalten, selbst wenn das neue Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet wird. Das bedeutet: Wer von München nach Hamburg zieht oder einfach nur das Auto wechselt, kann weiterhin mit seinem bisherigen Kennzeichen unterwegs sein – vorausgesetzt, die Ummeldung erfolgt korrekt und rechtzeitig.
Wichtig: Das Kennzeichen ist nicht an das Fahrzeug, sondern an die zulassungspflichtige Person gebunden. Das heißt: Nur wer selbst Halter des neuen Fahrzeugs wird, kann sein Kennzeichen übernehmen. Beim Verkauf oder bei einer Ummeldung auf jemand anderen ist das nicht möglich.
Die Übernahme des Kennzeichens muss bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Dabei fallen in der Regel geringe Gebühren an. Wer das bisherige Nummernschild behalten möchte, sollte dies am besten bereits bei der Abmeldung oder Ummeldung angeben.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Man spart sich nicht nur neue Schilder, sondern auch den Aufwand für Änderungen bei Versicherungen, Parkausweisen oder Arbeitgeberdaten.
Fazit: Kennzeichenmitnahme ist unkompliziert möglich, sofern die Rahmenbedingungen passen – ein praktisches Stück Flexibilität für Autofahrer.





