
Unterschied zwischen Halten und Parken
Im Straßenverkehr ist es wichtig, den Unterschied zwischen Halten und Parken zu kennen – nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert beide Begriffe klar, auch wenn sie im Alltag oft verwechselt werden.
Halten bedeutet, dass ein Fahrzeug freiwillig und für eine kurze Dauer zum Stillstand gebracht wird, ohne dass es durch den Verkehr dazu gezwungen wurde – zum Beispiel beim Warten auf eine Person oder beim kurzen Aussteigen. Halten ist grundsätzlich überall erlaubt, wo kein Halteverbot besteht und der Verkehr nicht behindert wird.
Parken hingegen liegt vor, wenn ein Fahrzeug länger als drei Minuten steht oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt – unabhängig davon, wie lange es tatsächlich steht. Wer also den Motor abstellt, das Auto verlässt und beispielsweise einen Einkauf erledigt, parkt und nicht nur hält.
Besonders wichtig ist dieser Unterschied bei Verkehrszeichen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf beispielsweise gehalten, aber nicht geparkt werden. Auch beim Halten in zweiter Reihe, auf Gehwegen oder vor Einfahrten drohen bei Verstößen teils empfindliche Strafen – besonders dann, wenn das Halten zum Parken wird.
Wer sich an die Regeln hält, trägt dazu bei, den Verkehrsfluss sicher und reibungslos zu gestalten – und erspart sich unnötige Bußgelder.





